Viele Bauvorhaben unterliegen laut Genehmigungsbescheid der Auflage, dass eine Bauüberwachung durch eine ökologisch qualifizierte Person oder ein entsprechend versiertes Büro erfolgt. Dieses Umweltbaubegleitung oder Umweltfachbegleitung genannte Vorgehen soll sicherstellen, dass bei Bauprojekten in ökologisch sensiblen Bereichen die naturschutzrechtlichen Bestimmungen im Allgemeinen und die Genehmigungsauflagen im Speziellen eingehalten und umgesetzt werden.
Die mit der Umweltbaubegleitung beauftragte Person ist vorab den Genehmigungsbehörden zu benennen. Sie ist in die Planung eingebunden, weist vor Beginn der Arbeiten die ausführenden Firmen auf die einzuhaltenden Vorschriften hin und überwacht und dokumentiert den Bauablauf hinsichtlich der Umsetzung der erforderlichen Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen. Bei unerwarteten umweltrelevanten Ereignissen wird die Umweltfachbegleitung in den Steuerungsprozess zur Lösung der Probleme eingebunden.
Die Umweltbaubegleitung ist gegenüber dem Auftraggeber nicht weisungsgebunden und hat ihrerseits das Recht, bei Verstößen gegen die Umweltauflagen die Fachbehörden zu informieren und die Arbeiten bis zur Klärung des umweltschädigenden Sachverhaltes einzustellen.
Somit leistet die Umweltbaubegleitung einen wesentlichen Beitrag zu einer möglichst umweltschonenden Realisierung von Vorhaben. Die Vermeidung von Fehlern im Bauablauf ist ökologisch sinnvoller, unaufwändiger und wirtschaftlicher als die Heilung im Nachgang.
Mit unserer Kompetenz und Erfahrung begleiten wir als Umweltfachbegleitung Projekte, welche besondere Anforderungen im Bereich Arten- und Biotopschutz stellen, beispielsweise Arbeiten an Gewässern, in geschützten Biotopen, in Lebensräumen geschützter Arten oder Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden.