Bunte Wiesen und Weiden werden immer seltener, vielerorts sind sie verschwunden und mit ihnen die vielen Tiere und Pflanzen, die sich in diesem Lebensraum zuhause fühlen.
Die Wiederherstellung und Entwicklung von artenreichem Grünland ist deshalb vielerorts eine vorrangige Aufgabe von Bemühungen zur Förderung der Natur. Hierfür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
Sind hochwertige Pflanzenbestände von Bau- oder Infrastrukturmaßnahmen betroffen, so kann auch die Übertragung kompletter Rasensoden mit schützenswerter Vegetation erforderlich sein.
Die Empfehlungen zur Wiederherstellung oder Neuanlage artenreicher Wiesen erfolgen unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen wie Lage im Naturraum, standörtliche Bedingungen, Verfügbarkeit von Saatgut beziehungsweise Mahdgut und, nicht zuletzt, den verfügbaren finanziellen Mitteln.
Bei jeder Ansaat in der freien Landschaft muss, unabhängig von der Art des Verfahrens, nach § 40 Bundesnaturschutzgesetz gewährleistet sein, dass das Saatgut oder Pflanzenmaterial aus regionalen Herkünften stammt.
Die nachfolgende Pflege des Grünlandes kann durch maschinelle Mahd, am Besten mit einer Verwertung des Mahdgutes als Viehfutter, oder durch Beweidung erfolgen.
Als Lebensräume sowie zur Strukturierung und Belebung der Landschaft sind Gehölze wertvolle Elemente. Wo sie fehlen, ist ihre Anpflanzung eine wichtige und wirksame Maßnahme des Naturschutzes. Das Spektrum reicht von der Pflanzung und Pflege von Obst- und Alleebäumen über die Anlage von Hecken und Feldholzinseln bis hin zur Erweiterung oder Begrünung von Waldflächen.
Die Auswahl der Gehölze orientiert sind am Ziel der Maßnahme, an den Eigenschaften der Arten sowie an den klimatischen und standörtlichen Bedingungen des Gebietes. Vielfach können initiale Pflanzungen die Entwicklung größerer Gehölze durch anschließende Sukzession zielgerichtet einleiten.
Bei der Pflanzung von Bäumen und Sträuchern in der freien Landschaft ist die genetische Herkunft des Pflanzmaterials aus der jeweiligen Region zwingend zu gewährleisten.
Kleingewässer sind in nahezu allen Landschaften eine wesentliche Bereicherung des Biotopspektrums. Sie dienen vielen Tieren und Pflanzen als Lebensraum, für Amphibien und Libellen sind sie die unverzichtbare Kinderstube. Bei der Anlage von Tümpeln ist der Standort sehr wichtig. Geeignet sind vor allem Wiesen und Brachen in Mulden oder staunassen Lagen mit wasserundurchlässigen Böden, um künstliches Abdichten zu vermeiden. Auch sollte ausreichend Abstand zu Ackerflächen und Straßen bestehen, da kein Oberflächenwasser von diesen in den Tümpel gelangen sollte und das Überfahren von Amphibien nicht provoziert werden sollte. Bei der Auswahl des Standortes ist darauf zu achten, dass keine wertvollen Feuchtbiotope zerstört werden.
Stimmen die Voraussetzungen, so lassen sich mit relativ geringem Aufwand hochwertige Lebensräume schaffen. Wenn das ausgehobene Material in der Umgebung verteilt werden kann, bleiben die Kosten niedrig.
Für die Anlage von Kleingewässern mit Grundwasseranschluss ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich!
Viele Tiere benötigen als Lebensraumelemente besondere Strukturen, die in den meisten Landschaften fehlen oder nur in geringer Anzahl und Ausdehnung vorhanden sind.
So sind senkrechte, vegetationsfreie Lösswände die Brutstätten für zahlreiche Wildbienen. Auch der Bienenfresser legt dort seine Brutröhren an. In der Nähe von Gewässern graben Eisvögel und Uferschwalben ihre Nester in senkrechte Wände.
Andere Arten wie Steinschmätzer oder Mauereidechsen, sie profitieren von Steinbiotopen, unabhängig davon, ob diese als Trockenmauer aufgesetzt oder als Lesesteinhaufen oder -riegel mehr oder minder wahllos angehäuft sind.
An geeigneten Stellen der Landschaft lassen sich solche Sonderbiotope mit geringem Aufwand und hoher Effizienz anlegen.
Wie bei allen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, so ist auch bei dem Abgraben von Steilwänden oder der Anlage von Steinhaufen darauf zu achten, dass keine wertvollen Lebensräume zerstört und keine seltenen Arten beeinträchtigt werden.