Artenschutz Projekt Gewerbegebiet Jugenheim

Umweltfachbegleitung Gewerbegebiet der Ortsgemeinde Jugenheim

1. Anlass und Aufgabenstellung

  • Erweiterung des Gewerbegebietes am Ortsrand
  • Erstellung eines Fachbeitrages Naturschutz

2. Biotoptypen des Eingriffgebietes

  • Flächennutzung bisher größtenteils als Koppelweiden und untergeordnet Ackerflächen
  • Betroffen sind nach § 15 LNatSchG pauschal geschützt artenreiche Flachland-Mähwiesen und Magerweiden
  • Im Randbereich des Gebietes befindet sich ein großer Teich mit einem umgebenden Gehölzgürtel

3. Fauna

  • Brutvorkommen der nach EG-ArtSchVO Nr.338/97 streng geschützten Rohrweihe im Teich am Rand des Bauvorhabens
  • Brutstandorte der europarechtlich geschützten Arten des Haussperlings und der Rauchschwalbe in den abzureißenden Stallungen

4. Maßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege

Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen:

  • Die Fortpflanzungsstätte der Rohrweihe ist normalerweise im Umkreis von 200 m als maximale Fluchtdistanz abzugrenzen
  • Bei einer starken visuellen Abschirmung kann die Fluchtdistanz auf 50m verringert werden
  • Gezielte Vermeidung von Störungen der Rohrweihe durch Reglementierung der betrieblichen Nutzung des Gewerbegebietes und der Freizeitnutzung im Randbereich notwendig
  • Temporär wirksamer Sichtschutz gegen visuelle Störungen der Rohrweihe während der Bauzeit
  • Abpflanzung südlich der Grundstücksgrenze des Gewerbegebietes
  • Bau einer Sichtschutzwand mit einer Höhe von 5,5m als Sichtschutz gegenüber den Baukörpern
  • Hochbaumaßnahmen (Kräne) nur außerhalb der Brutzeit der Rohrweihe (September-Februar)
  • Schutz vor Prädatoren wie Wildschweinen, Hunden und Füchsen durch Zaun um das Biotop
  • Einrichten von alternativen Brutstätten für die Rauchschwalbe und den Haussperling in unmittelbarer Nähe

Grünlandausgleichsflächen