Umweltfachbegleitung Gewerbegebiet der Ortsgemeinde Jugenheim
1. Anlass und Aufgabenstellung
Erweiterung des Gewerbegebietes am Ortsrand
Erstellung eines Fachbeitrages Naturschutz
2. Biotoptypen des Eingriffgebietes
Flächennutzung bisher größtenteils als Koppelweiden und untergeordnet Ackerflächen
Betroffen sind nach § 15 LNatSchG pauschal geschützt artenreiche Flachland-Mähwiesen und Magerweiden
Im Randbereich des Gebietes befindet sich ein großer Teich mit einem umgebenden Gehölzgürtel
3. Fauna
Brutvorkommen der nach EG-ArtSchVO Nr.338/97 streng geschützten Rohrweihe im Teich am Rand des Bauvorhabens
Brutstandorte der europarechtlich geschützten Arten des Haussperlings und der Rauchschwalbe in den abzureißenden Stallungen
4. Maßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen:
Die Fortpflanzungsstätte der Rohrweihe ist normalerweise im Umkreis von 200 m als maximale Fluchtdistanz abzugrenzen
Bei einer starken visuellen Abschirmung kann die Fluchtdistanz auf 50m verringert werden
Gezielte Vermeidung von Störungen der Rohrweihe durch Reglementierung der betrieblichen Nutzung des Gewerbegebietes und der Freizeitnutzung im Randbereich notwendig
Temporär wirksamer Sichtschutz gegen visuelle Störungen der Rohrweihe während der Bauzeit
Abpflanzung südlich der Grundstücksgrenze des Gewerbegebietes
Bau einer Sichtschutzwand mit einer Höhe von 5,5m als Sichtschutz gegenüber den Baukörpern
Hochbaumaßnahmen (Kräne) nur außerhalb der Brutzeit der Rohrweihe (September-Februar)
Schutz vor Prädatoren wie Wildschweinen, Hunden und Füchsen durch Zaun um das Biotop
Einrichten von alternativen Brutstätten für die Rauchschwalbe und den Haussperling in unmittelbarer Nähe