Artenschutz Projekt Industriegebieterweiterung Alzey

Umweltfachbegleitung Bebauung Industriegebiet Ost, Alzey

1. Anlass und Aufgabenstellung

  • Erweiterung des Industriegebietes Ost in Alzey
  • Artenschutzrechtliche Prüfung des Projektes
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG

2. Biotoptypen des Eingriffgebietes

  • Überwiegend intensiv ackerbaulich genutzte Flächen
  • Stellenweise Brachflächen und Gehölzbiotope
  • Ein stillgelegtes Industriegleis mit Schotterflächen, ruderalen Wiesen, ausdauernden Ruderalbeständen sowie Gehölzen
  • Die Selz mit ihrem galeriewaldartigen Gehölzbestand, Weihern, Röhrichten, feuchtgeprägten Ruderalbeständen, Sukzessionsflächen und Gehölzen
  • In unmittelbarer Nachbarschaft Versickerungseinrichtungen des bestehenden Industriegebietes mit zeitweise wasserführenden Einstaubecken

3. Fauna

  • Betroffenheit von etlichen Tierarten aus unterschiedlichen Artengruppen aufgrund der Größe und Verschiedenartigkeit des Gebietes
  • Zauneidechsen Nachweise insbesondere im Bereich des stillgelegten Industriegleises
  • Nachweis eines Laichgewässers von Wechselkröten in den Einstaubecken des bestehenden Industriegebietes
  • Nutzung der Erweiterungsfläche als Landlebensraum und Wanderkorridor für die Kröten
  • Jagende Fledermäuse bevorzugt entlang des Gehölzstreifens an der Selz
  • Gefährdung der Fledermäuse durch den Verkehr auf der geplanten Selzbrücke
  • Nachweis von  Feldlerche, Grauammer und Rebhuhn als auf den Ackerflächen
Zauneidechse
  • Verbreitungsschwerpunkt der Zauneidechse im Bereich der stillgelegten Bahntrasse
  • Vernetzung mit Vorkommen an Böschungen und grasigen Straßenrändern
  • Kleinere Vorkommen am südexponierten Saum der Selz
  • Besiedlung offener Bereiche älterer Brachflächen
  • Verlust und Isolation der Ganzjahreslebensräume durch das Bauvorhaben
  • Gefahr der Tötung von Individuen durch das Bauvorhaben
  • Straßenneubau als Gefahr der Nutzung des Straßenbelages als Thermoregulationssubstrat
Wechselkröte
  • Regelmäßig genutzte Laichgewässer der Wechselkröte in den Versickerungskaskaden unterhalb des benachbarten Baumarktes
  • Landlebensräume sind Haufwerke östlich des Baumarktes sowie der stillgelegte Bahndamm
  • Baubedingte Zerstörung der Lebensstätten der Wechselkröte
  • Eingeschränkte Erreichbarkeit der Laichgewässer durch das Bauvorhaben
  • Zerstörung von Wanderkorridoren durch das Projekt
  • Betriebsbedingte Tötung von Individuen durch das Bauvorhaben
Knoblauchkröte
  • Besiedelung eines Laichgewässers 400m von der Ostgrenze des Plangebiete
  • Krautreiche Stillwasserbereiche als Laichgewässer im Renaturierungsbereich der Selz im Planungsgebiet
  • Geeignete Landlebensräume im Bebauungsgebiet
  • Baubedingte Zerstörung von potenziell besiedelbaren peripheren Landlebensräumen
  • Zerschneidung von Wanderkorridoren
  • Betriebsbedingte Tötung von Individuen durch das Bauvorhaben
Fledermäuse
  • Nachweis sechs verschiedener Fledermausarten durch Detektorbegehungen und stationäre Fledermauserfassungen
  • Nutzung des Planungsraumes als Transferraum und Nahrungsraum
  • Quartiere in den angrenzenden Siedlungsräumen oder Baumhöhlen der Umgebung
  • Gehölzränder bilden bevorzugte Leitstrukturen
  • Verletzungs- und Tötungsgefahr in Kollisionsbereichen der Straßen des Bauvorhabens
Feldvogelarten
  • In den Ackerbiotopen nachgewiesene Brutvögel sind Feldlerche, Rebhuhn und Grauammer
  • Verschlechterung des Zustandes lokal betroffener Arten durch das Bauvorhaben
  • Rückgang geeigneter Reviere und Bruthabitate

4. Maßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege

Zauneidechse und Wechselkröten
  • Bereitstellung geeigneter Umsiedlungsflächen
  • Optimierung der geeigneten Umsiedlungsflächen in einen Lebensraum mit sehr hoher Habitatkapazität
  • Effizienter Biotopverbund zwischen Vorhabensgebiet und Umsiedlungsflächen
  • Umsiedelung der Eidechsen Anfang April bis Mitte Juni, nach der Winterruhe und vor Beginn der Eiablage mittels Schlingenfang und Fallen
  • Umsiedlung der Wechselkröten Mitte März bis Mitte Juli durch Fallen und künstliche Verstecke
  • Verhinderung betriebsbedingter Tötungen durch Leiteinrichtungen entlang der Straße
  • Verminderung der Trennwirkung durch die Straße durch Querungshilfen
  • Verhinderung einer Wiedereinwanderung durch einen Zaun
Fledermäuse
  • Kollisions- / Irritationsschutzwand auf dem Brückenbauwerk und an Straßenquerungen
Feldvogelarten
  • Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich des Verlusts an Lebensraum- und Fortpflanzungsstätten