Biotoperfassung und-bewertung

Biotoptypenkartierung

Erfassung seltener Arten

Biotoptypen und Artenerfassung

Biotoptypenkartierung

Eine maßgebliche Grundlage für landschaftsbezogene Planungen ist die lückenlose, punkt- und flächengenaue Ermittlung der im Gebiet vorkommenden Lebensraum- und Nutzungstypen.


Die planungssichere Erfassung der Biotoptypen stellt hohe Anforderungen an die Kenntnis von Pflanzen und Pflanzengesellschaften, da die Mehrzahl der Lebensraumtypen über die Vegetation definiert wird.
Ergänzt wird Kartierung um Habitatstrukturen mit besonderer Bedeutung als Lebensraum für seltene oder geschützte Tiere.


Die Biotoptypenkartierung erfolgt präzise und zeitsparend auf Luftbildbasis mit Unterstützung hochgenauer Satelliten-Navigationssysteme.

Grundlage bilden gebietsbezogene Kartierschlüssel, die bei Bedarf anhand der jeweiligen Aufgabenstellung modifiziert werden. Neben dem Biotoptyp werden auch Zusatzmerkmale wie Strukturen, Stadien und Vorkommen besonderer Arten erfasst.
Die resultierenden Biotoptypenkarte stellt den Gesamtbestand an Biotoptypen eines Gebietes dar und weist weder Lücken, noch Überlappungen auf. Sie lässt sich beispielsweise nach Vorkommen pauschal geschützter Biotoptypen, ökologischer Wertigkeit der verschiedenen Bereiche des Gebietes oder Eignung als Lebensraum für bestimmte Arten auswerten.

Verbreitungskarten

Auf der Grundlage der Biotoptypenkarte und den ergänzenden Beobachtungen der faunistischen und floristischen Kartierungen lassen sich Verbreitungsarten von Tier- und Pflanzenarten in einem Gebiet sowie Bewertungen von Lebensräumen generieren.

Pauschal geschützte Biotope

Zahlreiche Lebensraumtypen sind, unabhängig von gesonderten Ausweisungsverfahren, durch § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes pauschal geschützt.

Diese Biotope dürfen nicht zerstört oder negativ verändert werden.

Zu den pauschal geschützten Biotoptypen zählen

  • natürliche oder naturnahe Gewässer mit ihren Quellen und Ufern,
  • Moore, Sümpfe, Röhrichte und Feuchtwiesen,
  • Bruch-, Sumpf- und Auenwälder,
  • Schlucht- und Blockhaldenwälder,
  • Trockenwälder und Trockengebüsche,
  • Zwergstrauchheiden,
  • Mager- und Trockenrasen,
  • Felsen und Gesteinshalden,
  • Höhlen sowie Binnendünen und Lösswände,
  • magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen,
  • Streuobstwiesen,
  • Steinriegel,
  • Trockenmauern.


Nach Landesnaturschutzgesetz können, abhängig vom jeweiligen Bundesland, weitere Lebensraumtypen wie Alleen, Felsflurkomplexe und Binnendünen pauschal geschützt sein.
Die Zuordnung konkreter Flächen zu Biotoptypen sowie deren eindeutige Beurteilung hinsichtlich des Pauschalschutzes sind für rechtssichere Planungen unerlässlich.