Biotopschutz

Wechselfeuche Wiese mit Schwertlilie

Biotopschutz Mittelrheintal

Biotop Wald

Prüfung von Biotopen auf gesetzlichen Pauschalschutz

Der §30 des Bundesnaturschutzgesetzes stellt bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, unter gesetzlichen Schutz. Dieser gilt u. a. für natürliche oder naturnahe Abschnitte fließender und stehender Gewässer mitsamt ihren Ufern, Quellen, Moore und Sümpfe, Röhrichte und Großseggenrieder, Nasswiesen und Binnenlandsalzstellen. Als Trockenlebensräume sind Felsen und offene Binnendünen, Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen sowie Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte pauschal geschützt. Weitere Waldtypen, die im außeralpinen Raum dem gesetzlichen Schutz des §30 BNatSchG unterliegen, sind Bruch-, Sumpf- und Auenwälder sowie Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder. Schließlich zählen auch noch Höhlen und naturnahe Stollen zu den nach §30 BNatSchG pauschal geschützten Biotopen.
Ergänzend zu diesen deutschlandweit geschützten Biotopen wird in den verschiedenen Bundesländern der gesetzliche Pauschalschutz auf weitere Lebensraumtypen ausgeweitet. So unterliegen bspw. in Rheinland-Pfalz gemäß §15 Landesnaturschutzgesetz zusätzlich Felsflurkomplexe, bewachsene Binnendünen sowie Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden im Außenbereich dem gesetzlichen Pauschalschutz.
Im Rahmen einer Prüfung wird anhand der Vegetation überprüft, ob ein Lebensraum den Kriterien an den gesetzlichen Pauschalschutz entspricht. Die Prüfung umfasst eine pflanzensoziologische Vegetationsaufnahme mit entsprechender Zuordnung der vorkommenden Pflanzenarten zu den verschiedenen Vegetationseinheiten sowie eine Beurteilung der Ergebnisse.

Biotoperfassung- und bewertung

Als Grundlage jeglicher Planungen dient die qualifizierte Erfassung und Beurteilung von Lebensräumen und Landschaftsausschnitten mit ihrer Pflanzen- und Tierwelt. Voraussetzung hierfür ist eine fundierte Kenntnis der Flora und Fauna.

Lesen Sie hier mehr zu :

  • Biotoptypenkartierung
  • Verbreitungskarten
  • Pauschalgeschützte Biotope

Biotopanlage

Die Planung und Anlage von Biotopen dient der Schaffung neuer Lebensräume für wild lebende Pflanzen und Tiere. Hiervon profitieren in der Regel nicht nur Flora und Fauna eines Gebietes, sondern auch die Menschen, die sich daran erfreuen können.

Es gibt zahlreiche Gründe, die für die Neuanlage von Biotopen sprechen:

  • Förderung der Biodiversität
  • Erhaltung gefährdeter Arten
  • Eingrünung von Gebäuden
  • Vernetzung von Lebensräumen
  • Kompensation von Eingriffen

Bei der Planung sind die naturräumlichen und standörtlichen Gegebenheiten ebenso zu berücksichtigen wie die Gewährleistung der späteren Nutzung oder Pflege.
Selbstverständlich erfolgt jede Planung in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Dabei werden auch Alternativen aufgezeigt und die zu erwartenden Kosten der verschiedenen Varianten benannt und gegenübergestellt.
Herstellung und Entwicklung der neuen Lebensräume werden koordiniert, dokumentiert und fachlich begleitet, anschließend, soweit erforderlich, die spätere Pflege koordiniert.

Lesen Sie hier mehr zu:

  • Grünlandentwicklung
  • Gehölzpflanzungen
  • Tümpelanlage
  • Schaffung von geomorphologischen Sonderstrukturen

Biotoppflege

Die meisten Biotope bedürfen einer fachgerechten Nutzung oder Pflege, um ihre Funktion als Lebensraum für Tiere und Pflanzen voll entfalten zu können. Wir organisieren Biotoppflegemaßnahmen in Kooperation mit erfahrenen Partnern, die Pflegemaßnahmen kompetent und fachlich versiert umsetzen. Das Spektrum reicht von der Mahd und Beweidung von Wiesen und Brachfächen über die Offenhaltung von Pionierlebensräumen, die Erhaltung von Sonderstandorten wie Trockenmauern und Lössböschungen, die Sanierung von Obstbeständen und Gehölzpflege bis zur Gewässer- und Grabenpflege.

Lesen Sie hier mehr zu

  • Mahd und Beweidung
  • Produktionsintegrierte Naturschutzmaßnahmen
  • Offenhaltung von Pionierlebensräumen
  • Erhaltung von Sonderstandorten
  • Sanierung von Obstbeständen
  • Gehölzpflege
  • Gewässer- und Grabenpflege
  • Pflegekataster