Schmetterlinge

Bei den Schmetterlingen gibt es einige streng geschützte Arten.

Der Nachtkerzenschwärmer zum Beispiel ist eine streng geschützte Nachtfalterart, die in Rheinhessen vorkommt. Die Art wird selten über das erwachsene Tier und besser über Fraßspuren der Raupen an den Futterpflanzen nachgewiesen. Hierzu sind Pflanzen der Gattungen Nachtkerze und Weidenröschen - nur an diesen lebt die Raupe des Nachtkerzenschwärmers - auf Fraßspuren und auf Raupen zu untersuchen. Im Falle des Nachweises kann die Art in einem Gebiet erhalten werden, wenn durch das Biotopmanagement sichergestellt ist, dass immer in ausreichendem Maße Raupen Nahrungspflanzen sowie geeignete Habitate für die ausgewachsenen Tiere zur Nektaraufnahme zur Verfügung stehen.
Weitere streng geschützte Schmetterlingsarten, deren Vorkommen die Anwesenheit bestimmter Futterpflanzen voraussetzt, sind beispielsweise Wiesenknopf-Ameisenbläulinge, die als Raupen am Großen Wiesenknopf leben, und die Haarstrang-Wurzeleule, die sich ausschließlich vom Echten Haarstrang ernährt.